Muss das Fachgespräch immer nach der schriftlichen Prüfung stattfinden?
Verfasst: Mi 18. Mär 2020, 11:28
Moin,
meine Frage lautet: Gibt es eine Regelung die besagt, dass eine schriftliche Prüfung immer vor dem Fachgespräch stattfinden muss? Oder kann nach aktuellem Regelwerk ein Fachgespräch auch vor der schriftlichen Prüfung stattfinden?
Hintergrund der Frage: Regulär wäre es ja so, dass die schriftlichen Prüfungen vor dem Fachgespräch stattfindet. In meinem konkreten Fall bei Verkürzung der Ausbildung wäre die Sommerprüfung 2020 so terminiert, dass mitte Mai die schriftlichen Prüfungen sind und im Juli wäre dann das Fachgespräch.
Da ich einen Betrieblichen Auftrag als Abschlussprüfung mache, wäre die Durchführungsphase grob im April bis Ende Mai. Die Genehmigung meines Auftrags ist bisher nur beantragt, jedoch noch nicht genehmigt.
Wegen der äußeren Umstände durch die Corona-Pandemie bleibt mein Betrieb für mehrere Wochen geschlossen, was auch in die Durchführungsphase fällt. Effektiv bleiben mir also nach aktueller Zeitschiene knapp 11 Arbeitstage zur Durchführung des betrieblichen Auftrags. Dieser Zeitraum ist aller voraussicht nach zu knapp, weil wahrscheinlich Material nicht rechtzeitig geliefert werden kann oder Ansprechpartner nicht unbedingt zur Verfügung stehen.
Nun bin ich aktuell dabei abzuklären, ob und in wie fern sich der Zeitraum für die Durchführung verlängern oder verschieben lässt. Dabei kam auch die Annahme auf, dass der schriftliche Prüfungstermin im Mai möglicherweise wegen Corona verschoben wird. In diesem Zuge wurde ich mit der Aussage konfrontiert, dass das Fachgespräch sowieso erst nach der schriftlichen Prüfung stattfinden könne. Das heißt, würde die bundeseinheitliche schriftliche Prüfung ausfallen und sagen wir mal auf einen Zeitpunkt nach den Sommerferien verschoben werden, würde automatisch auch das Fachgespräch später stattfinden.
Meinem aktuellen Verständnis nach ist es so, dass die schriftlichen Prüfungen bundeseinheitlich sind. Wahrscheinlich ist es auch bei den praktischen IHK-Prüfungen auf Basis der Bereitstellungsunterlagen / PAL-Aufgaben so, da ja jeder der diese Art der Prüfung ablegt die gleiche Aufgabe erhält. Ein betrieblicher Auftrag und die Fachgespräche sind ja aber grundsätzlich losgelöst von den schriftlichen Prüfungen und die Zeitschiene sowie die Organisation wird ja von jeder regionalen Kammer individuell organisiert. Daher sollte die schriftliche Prüfung bei durchführung eines betrieblichen Auftrags auch nach dem Fachgespräch möglich sein.
Ich hab mir schon die Ausbildungsverordnung zum Mechatroniker reingezogen, aber konnte zu dieser Fragestellung nichts finden. Möglicherweise hab ichs aber auch übersehen.
Danke für eure Infos.
meine Frage lautet: Gibt es eine Regelung die besagt, dass eine schriftliche Prüfung immer vor dem Fachgespräch stattfinden muss? Oder kann nach aktuellem Regelwerk ein Fachgespräch auch vor der schriftlichen Prüfung stattfinden?
Hintergrund der Frage: Regulär wäre es ja so, dass die schriftlichen Prüfungen vor dem Fachgespräch stattfindet. In meinem konkreten Fall bei Verkürzung der Ausbildung wäre die Sommerprüfung 2020 so terminiert, dass mitte Mai die schriftlichen Prüfungen sind und im Juli wäre dann das Fachgespräch.
Da ich einen Betrieblichen Auftrag als Abschlussprüfung mache, wäre die Durchführungsphase grob im April bis Ende Mai. Die Genehmigung meines Auftrags ist bisher nur beantragt, jedoch noch nicht genehmigt.
Wegen der äußeren Umstände durch die Corona-Pandemie bleibt mein Betrieb für mehrere Wochen geschlossen, was auch in die Durchführungsphase fällt. Effektiv bleiben mir also nach aktueller Zeitschiene knapp 11 Arbeitstage zur Durchführung des betrieblichen Auftrags. Dieser Zeitraum ist aller voraussicht nach zu knapp, weil wahrscheinlich Material nicht rechtzeitig geliefert werden kann oder Ansprechpartner nicht unbedingt zur Verfügung stehen.
Nun bin ich aktuell dabei abzuklären, ob und in wie fern sich der Zeitraum für die Durchführung verlängern oder verschieben lässt. Dabei kam auch die Annahme auf, dass der schriftliche Prüfungstermin im Mai möglicherweise wegen Corona verschoben wird. In diesem Zuge wurde ich mit der Aussage konfrontiert, dass das Fachgespräch sowieso erst nach der schriftlichen Prüfung stattfinden könne. Das heißt, würde die bundeseinheitliche schriftliche Prüfung ausfallen und sagen wir mal auf einen Zeitpunkt nach den Sommerferien verschoben werden, würde automatisch auch das Fachgespräch später stattfinden.
Meinem aktuellen Verständnis nach ist es so, dass die schriftlichen Prüfungen bundeseinheitlich sind. Wahrscheinlich ist es auch bei den praktischen IHK-Prüfungen auf Basis der Bereitstellungsunterlagen / PAL-Aufgaben so, da ja jeder der diese Art der Prüfung ablegt die gleiche Aufgabe erhält. Ein betrieblicher Auftrag und die Fachgespräche sind ja aber grundsätzlich losgelöst von den schriftlichen Prüfungen und die Zeitschiene sowie die Organisation wird ja von jeder regionalen Kammer individuell organisiert. Daher sollte die schriftliche Prüfung bei durchführung eines betrieblichen Auftrags auch nach dem Fachgespräch möglich sein.
Ich hab mir schon die Ausbildungsverordnung zum Mechatroniker reingezogen, aber konnte zu dieser Fragestellung nichts finden. Möglicherweise hab ichs aber auch übersehen.
Danke für eure Infos.