Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Der Markierungsbogen wird von einem Computer ausgewertet. Denke mal das der Durchschlag nur für die Akten bestimmt ist. Somit könntest du Glück haben.
Allerdings kann ich nur mit dem Kopf schütteln, das angehende Facharbeiter weder zuhören, noch sich die Unterlagen vorher durchlesen. Dort steht extra, das mit Kugelschreiber der Markierungsbogen auszufüllen ist.
Allerdings kann ich nur mit dem Kopf schütteln, das angehende Facharbeiter weder zuhören, noch sich die Unterlagen vorher durchlesen. Dort steht extra, das mit Kugelschreiber der Markierungsbogen auszufüllen ist.
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Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Das hört sich doch sehr Gut an !
Ja ich konnte im nachhinein auch nur den Kopf schütteln, aber was soll´s, jeder macht mal Fehler, auch ein zukünftiger Facharbeiter
Danke trotzdem für deine Antwort
Ja ich konnte im nachhinein auch nur den Kopf schütteln, aber was soll´s, jeder macht mal Fehler, auch ein zukünftiger Facharbeiter
Danke trotzdem für deine Antwort
Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Ich hab noch mal nachgefragt, der Durchschlag ist nur für die Akten.
Kannst also beruhigt sein. Es spielt ja auch die Nervosität eine große Rolle....und wer ist schon perfekt.
Kannst also beruhigt sein. Es spielt ja auch die Nervosität eine große Rolle....und wer ist schon perfekt.
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Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
poppko hat geschrieben:Ich hab noch mal nachgefragt, der Durchschlag ist nur für die Akten.
Kannst also beruhigt sein. Es spielt ja auch die Nervosität eine große Rolle....und wer ist schon perfekt.
Super vielen vielen Danke !!
Jetzt bin ich auf jeden fall beruhigt
Ja eben das war es, ich wollte einfach loslegen, damit ich auch alles in der Zeit schaffe
& was denkt Ihr wie lange es dauert bis die Ergebnisse Online sind.?!
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Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Hallo,
hat schon jemand die Ergebnisse der Schriftlichen Prüfung?
Kann man zur IHK Fahren und sich das Ergebnis sagen lassen, wenn es Online nicht aufrufbar ist? (Da steht bei Online Prüfungsergebnisse: Die Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse zu den kaufmännisch und kaufmännisch-verwandten Abschlussprüfungen erfolgt nur noch über das Internet)
gruß
hat schon jemand die Ergebnisse der Schriftlichen Prüfung?
Kann man zur IHK Fahren und sich das Ergebnis sagen lassen, wenn es Online nicht aufrufbar ist? (Da steht bei Online Prüfungsergebnisse: Die Bekanntgabe der vorläufigen Prüfungsergebnisse zu den kaufmännisch und kaufmännisch-verwandten Abschlussprüfungen erfolgt nur noch über das Internet)
gruß
Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Beitrag entfernt.
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Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Bin auch sehr zufrieden mit 1,x
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Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Mutilos hat geschrieben:Bin auch sehr zufrieden mit 1,x
wo kann man sich die online anschauen ?
Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Auf der IHK Seite deines Bezirks unterElektro.Olfen hat geschrieben:Mutilos hat geschrieben:Bin auch sehr zufrieden mit 1,x
wo kann man sich die online anschauen ?
Home > Aus- und Weiterbildung > Ausbildung > Prüfungen
Da gibt es dann einen Link zu den Vorläufigen Prüfungsergebnissen
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Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Hallo... also zur schriftlichen Prüfung..
weiß jemand wie man das Ergebnis berechnen kann? Also die AP Teil 1 zählt ja zu 40% mit ein, vielleicht kennt ja jemand die Formel?
Im Thread von der Prüfung 2010 gibt's zwar eine Formel aber die ist ja nicht mehr zulässig für die neue AP.
Hab WiSo 64
AP 54
FA 37 :/
Würde gern wissen ob ich zur Nachprüfung muss oder ich ein halbes Jahr länger machen muss.
Vielen Dank schon einmal.
weiß jemand wie man das Ergebnis berechnen kann? Also die AP Teil 1 zählt ja zu 40% mit ein, vielleicht kennt ja jemand die Formel?
Im Thread von der Prüfung 2010 gibt's zwar eine Formel aber die ist ja nicht mehr zulässig für die neue AP.
Hab WiSo 64
AP 54
FA 37 :/
Würde gern wissen ob ich zur Nachprüfung muss oder ich ein halbes Jahr länger machen muss.
Vielen Dank schon einmal.
Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Der AP Teil1 zählt da nicht mit rein, da jeder Teilbereich für sich bestanden werden muss. Zur Nachprüfung würdest du denke ich mal gehen können, bin mir da aber nicht sicher. Hierzu am besten bei der zuständigen IHK nachfragen.
Das Ergebnis der Nachprüfung würde dann mit dem Ergebnis des schriftlichen Teiles verrechnet werden.
Das Ergebnis der Nachprüfung würde dann mit dem Ergebnis des schriftlichen Teiles verrechnet werden.
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Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Soweit ich weiß ist die Nachprüfung nur ein geringer Prozentsatz (~5% oder so) der in die Prüfung einfließt. Heißt man kann eigentlich nur eine mündliche Nachprüfung machen wenn man in einem Teil knapp unter den 50% liegt und muss diese dann trotzdem ziemlich gut (min. 80-90%) bestehen.
So wurde es uns zumindenst erklärt. Frag diesbezüglich lieber nochmal bei der IHK nach.
So wurde es uns zumindenst erklärt. Frag diesbezüglich lieber nochmal bei der IHK nach.
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Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
auf der IHK Seite steht
Gewichtungs- und Bestehensregelung
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Arbeiten an einem mechatronischen
Teilsystem 40 Prozent,
2. Arbeitsauftrag 30 Prozent,
3. Arbeitsplanung 12 Prozent,
4. Funktionsanalyse 12 Prozent,
5. Wirtschafts- und Sozialkunde 6 Prozent.
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die
Leistungen
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens
„ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens
„ausreichend“,
3. in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 1 Nummer
3 bis 5 mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem
der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche
„Arbeitsplanung“, „Funktionsanalyse“ und
„Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche
Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies
für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben
kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen
Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das
Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis
von 2:1 zu gewichten.
also hätte ich ja bestanden mit 2 x 4 und 1 x 5 oder?
Gewichtungs- und Bestehensregelung
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Arbeiten an einem mechatronischen
Teilsystem 40 Prozent,
2. Arbeitsauftrag 30 Prozent,
3. Arbeitsplanung 12 Prozent,
4. Funktionsanalyse 12 Prozent,
5. Wirtschafts- und Sozialkunde 6 Prozent.
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die
Leistungen
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens
„ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens
„ausreichend“,
3. in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 1 Nummer
3 bis 5 mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem
der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche
„Arbeitsplanung“, „Funktionsanalyse“ und
„Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche
Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies
für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben
kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen
Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das
Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis
von 2:1 zu gewichten.
also hätte ich ja bestanden mit 2 x 4 und 1 x 5 oder?
Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
Mit deinen erhaltenen Ergebnissen gilt es aktuell als nicht bestanden. In FA müsste mindestens eine Nachprüfung erfolgen. Hierzu solltest du dich mit der IHK in Verbindung setzen. Die können dir genau sagen ob die Nachprüfung in Frage kommt und welches Ergebnis du benötigen würdest.
Re: Schriftliche Abschlußpüfung 2015/16
@tres_joliex396
Wenn du
WiSo 64 (zählt 10%)
AP 54 (zählt 20%)
FA 37 (zählt 20%)
hast, dann hast du in der schriftlichen einen Durchschnitt von 49,2%.
Soweit ich informiert bin, musst du aber über 50% haben (nicht gegeben), um durch die schriftliche zu kommen und das mit maximal einer 5 (wäre ja gegeben). Eine Nachprüfung darf man wohl nur in einer bestimmten Grenze machen, die nicht zu weit unter 50% ist. Ob das bei dir ist, klärst du wohl wirklich besser mit deiner IHK ab. Dann gibt es auch keine Spekulationen.
Ich hoffe, ich habe es richtig erklärt und auch verstanden
[Edit] Ich sehe gerade du hast einen ganz anderen Verteilschlüssel bei eurer IHK gefunden, als ich den kenne. Somit weiß ich nicht, ob das überhaupt so stimmt.
Wenn du
WiSo 64 (zählt 10%)
AP 54 (zählt 20%)
FA 37 (zählt 20%)
hast, dann hast du in der schriftlichen einen Durchschnitt von 49,2%.
Soweit ich informiert bin, musst du aber über 50% haben (nicht gegeben), um durch die schriftliche zu kommen und das mit maximal einer 5 (wäre ja gegeben). Eine Nachprüfung darf man wohl nur in einer bestimmten Grenze machen, die nicht zu weit unter 50% ist. Ob das bei dir ist, klärst du wohl wirklich besser mit deiner IHK ab. Dann gibt es auch keine Spekulationen.
Ich hoffe, ich habe es richtig erklärt und auch verstanden
[Edit] Ich sehe gerade du hast einen ganz anderen Verteilschlüssel bei eurer IHK gefunden, als ich den kenne. Somit weiß ich nicht, ob das überhaupt so stimmt.