Taschenrechner

Alles zum Thema Abschlussprüfung Teil 2 (AP2).
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Ecer
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Taschenrechner

Beitrag von Ecer » Mo 1. Jun 2015, 13:11

Hallo, ich habe da mal eine frage ist der Casio FX-991 DE Plus technisch-wissenschaftlicher Rechner bei der Prüfung zugelassen?
Der Rechner ist meines Wissens nicht Programmierfähig aber der kann die Formeln selber umstellen.
Habe bei der IHK angerufen und die wollten mir dazu keine Auskunft geben.
Hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß Ecer
Grafcet
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Re: Taschenrechner

Beitrag von Grafcet » Mo 1. Jun 2015, 18:31

Grüße dich. Du kannst eigentlich jeden Rechner benutzten. Da achtet sowieso keiner drauf. Ach ja noch mal zu dem Thema ihk mitarbeiten die sollten alle mal geschult werden.
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Prayer192
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Re: Taschenrechner

Beitrag von Prayer192 » Mo 1. Jun 2015, 19:29

Moin,

Herzlich willkommen in der Welt der Formalismen und rechtlichen Absicherungen. Die Situation, in der du gerade steckst sieht wie folgt aus:
In der Prüfung hast du zwei Personen, die euch kontrollieren sollen und auch nicht zwangsläufig mit dem Berufsbild vertraut sind. Diese beiden Prüfer müssen nun sagen, ob du deinen Taschenrechner verwenden darfst oder nicht und das obwohl sie nicht zwangsläufig Ahnung von dem Thema haben.
In der Konsequenz kannst du nun auf zwei Typen von Prüfern treffen. Der erste Typus lässt dir den Taschenrechner und der Zweite lässt ihn nicht zu.

Wenn nun noch die IHK Mitarbeiter beim Anruf sagen würden, dass du den Taschenrechner verwenden darfst und der Prüfer untersagt es dir, dann wäre das Ergebnis der Prüfung rechtlich anfechtbar (dir wurde ja zuvor etwas Anderes zugesagt). Diese Situation wäre jedoch für alle Seiten äußerst bescheiden und von daher drückt sich der intelligente (oder geschulte) IHK Mitarbeiter darum eine klare Aussage zu machen. Damit stehen keine abweichenden Aussagen im Raum und der Prüfer (oder Beisitzer) hat das letzte Wort.

Entsprechend kann dir hier keiner eine gute Aushilfe geben!

Es kann sein, dass du Glück hast und der Rat von Grafcet richtig ist (was auch am Wahrscheinlichsten ist - ist aber nicht garantiert und kann von Prüfungsort zu Prüfungsort variieren). Du kannst aber auch in einer anderen Situation landen und dir wird der Taschenrechner in der Prüfung abgenommen. Dann kannst du dich aber bei niemanden beschweren (bzw. niemanden die Schuld zuweisen - außer dir selbst).

Der sicherste Weg ist daher einfach einen Taschenrechner zu nehmen, der direkt keine Fragen offen lässt und nicht zu missverständlichen Situationen führen kann.

MfG
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poppko
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Re: Taschenrechner

Beitrag von poppko » Di 2. Jun 2015, 08:01

In der Prüfungseinladung steht die Hilfsmittelliste. Dort steht ein nicht Programmierbarer Netzunabhäniger Taschenrechner.
Diese beidern voraussetzungen erfüllt der Casio nicht. Somit müss dieser zugelassen werden. Sollte eine Aufsicht dir den Rechner abnehmen würde ich mir dies kurz schriftlich bestätigen lassen und dann gegen die IHK klagen. Den Prozess gewinnst du :D
Wenn der schon in der Meuisterprüfung zugelassen ist, dann doch sicher auch in der Gesellenprüfung
Ecer
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Re: Taschenrechner

Beitrag von Ecer » Di 2. Jun 2015, 08:30

Danke für die Antworten, ich warte noch ab was der Prüfungsausschuss dazu sagt.
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Prayer192
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Re: Taschenrechner

Beitrag von Prayer192 » Di 2. Jun 2015, 16:15

Moin poppko,

was du da schreibst ist grundsätzlich ja richtig. Das ganze greift aber nur in der Theorie immer so, wie du es vorstellst. Die Realität ist deutlich fieser.
poppko hat geschrieben:In der Prüfungseinladung steht die Hilfsmittelliste. Dort steht ein nicht Programmierbarer Netzunabhäniger Taschenrechner.
Diese beidern voraussetzungen erfüllt der Casio nicht. Somit müss dieser zugelassen werden.
Es stimmt, dass der Casio diese Punkte nicht erfüllt. Ich hatte selbst das Vorgängermodell damals in meinem Bachelorstudium verwendet und durfte ihn während der Prüfungen verwenden (die Auflagen für Prüfungen im Bachelor und Master unterscheiden sich da nicht von der Ausbildung).
Das Problem ist aber nun aus dem Bereich des Variantenmanagements. Ein Prüfer muss in der Prüfung für alle Prüflinge feststellen, ob diese passende Taschenrechner zur Verfügung haben. Dabei haben sie nicht die Zeit und die Mittel erstmal im Internet zu prüfen, ob ein Taschenrechner akzeptable ist oder nicht erlaubt werden soll. Der FX-991 macht es einen da schon schwerer und man ist nun auf das Bauchgefühl und die Erfahrung des Prüfers angewiesen.

Im schlimmsten Fall lässt er den Taschenrechner nicht zu. Eine wirkliche Strafe wird er dafür nie bekommen. Unter Umständen wird er aber seinen Fehler einräumen müssen.
poppko hat geschrieben:Sollte eine Aufsicht dir den Rechner abnehmen würde ich mir dies kurz schriftlich bestätigen lassen ...
Das ist in nahezu allen Lebenslagen der richtige Ansatz. Häufig geben die Personen schon durch den Druck des Aufschreiben nach, weil sie merken, dass sie vielleicht doch falsch liegen.
poppko hat geschrieben:... dann gegen die IHK klagen. Den Prozess gewinnst du :D
Das ist wiederum einer der dümmsten Fehler, den man in seinen Leben machen kann!

Generell gilt die Regel bei Prüfungen den Rechtsweg zu vermeiden! Wenn man bei einer Prüfung klagt (egal ob Studium, Ausbildung, Verteidigung der Doktorarbeit, etc.), dann gilt das Ergebnis der Prüfung erstmal als offen, bis die rechtliche Situation geklärt wurde. Es macht dabei übrigens auch keinen unterschied ob man klagt, weil man durchgefallen ist oder ob einen die Note nicht gefällt, weil man sich aus irgendwelchen Gründen benachteiligt fühlt (Taschenrechner nicht akzeptiert, weniger Prüfungszeit gehabt, etc.).
In der Konsequenz muss immer der Rechtsstreit abgewartet werden und dieser dauert mindestens ein halbes Jahr (und das auch nur wenn man viel Glück hat). Ob man Recht hat oder nicht ist dabei völlig uninteressant. Das heißt soviel wie, dass man schnell ein bis zwei Jahre darauf wartet um die Prüfung noch einmal zu bewältigen. Im Falle der Ausbildung erhält man vorher nicht seinen Abschluss und hängt im Worstcase drei Jahre im dritten Lehrjahr fest.

Und wenn man dann am Ende vor Gericht gewonnen hat bekommt man Recht, kann die Prüfung noch einmal schreiben, die IHK bekommt ein "Du du du" (nicht mehr) und die verlorene Zeit hat man dennoch.

Das würde ich mir eher zehn mal überlegen, bevor ich so etwas dummes machen würde ;)

Der sicherste Weg (den ich zumindest im Studium gegangen bin) ist ein zweiter Taschenrechner - der definitiv nicht nach Programmierbar aussieht -, den man für den Notfall dabei hat. Selbst wenn der Prüfer einen Fehler macht (er ist auch nur ein Mensch) kann man so erfolgreich mitschreiben.
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