Ergebnismitteilung (prüfung bestanden oder nicht)

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Ergebnismitteilung (prüfung bestanden oder nicht)

Beitrag von FooTooKit » Mi 6. Feb 2008, 15:26

Hi!
wann erfährt man eigentlich das man die praktische prüfung bestanden hat? - erfärt man das gleich beim fachgespräch oder erst später?
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m3trohelp
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Beitrag von m3trohelp » Mi 6. Feb 2008, 16:04

Ich habs nach dem Fachgespräch erfahren. Die genauen Zensuren habe ich allerdings erst später bekommen
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Simon-S_B
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Beitrag von Simon-S_B » Sa 9. Feb 2008, 04:04

Finde ich schade das man die Zensur erst später bekommt. Wäre ja auch für den Betrieb von Vorteil wenn dieser direkt nach der bestandenen Prüfung des Azubis auch die Noten erfahren könnte um zu entscheiden ob der Azubi übernnommen werden kann oder nicht.
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Beitrag von peter44 » Sa 9. Feb 2008, 14:05

muss aber nicht nach der Bekanntgabe Facharbeiter lohn bezahlt werden?
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Simon-S_B
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Beitrag von Simon-S_B » So 10. Feb 2008, 17:13

Nein nicht unbediengt. Es kann ja als Vermerk im Vertrag stehen dass, das Arbeitsverhältnis nach bestandener Prüfung sofort beendet ist. Und ab da muss man dann einen eigenen Vertrag aushandeln. Oder auch vorher nur eben einen seperaten Vertrag. Es kann aber ja auch dann so sein das die Firma von Anfang an festlegt das der bestandene Azubi 1 Jahr lang in der Firma arbeiten kann. Gibt es ja auch.
Und auch in einer anderen Firma da muss der Lohn eines Facharbeiters nicht unbediengt bezahlt werden. Es kann sein wenn die Firma nur manchmal einen Mechatroniker im Einsatz braucht. Das dieser auf 400 € Basis dort arbeitet. Also als Mini-Job.
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Beitrag von peter44 » Di 12. Feb 2008, 20:23

es kann nicht sein das fest steht das der azubi noch ein jahr bleibt. solche aussagen im vertrag sind ungültig.
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Beitrag von Simon-S_B » Fr 15. Feb 2008, 14:07

Habe selber noch nicht solch einen Vertrag gesehen. Glaube aber wenn es ungültig sein sollte dann gibt der Betrieb den Azubi eben eine mündliche Zusage. Ich weiss aber das Ausbildungsbetriebe dies gerne machen.
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Beitrag von peter44 » Sa 16. Feb 2008, 20:09

man darf als auszubildener erst 6monate vor abschluss mit seinen betrieb so einen vertrag aushandelen (war übrigens frage in der wiso prüfung dieses jahr nur deshalb weiss ich es überhaupt);)
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Beitrag von Lunikoff » Do 21. Feb 2008, 00:26

so hab heute meine prüfung bestanden, bin geselle. jetzt hab ich noch resturlaub bis ende feb. nach bestehen der prüfung endet der ausbildungsvertrag. so steht es geschrieben. aber ich bin ja noch beschäftigt durch meinen urlaub. bin ich jetzt nicht automatisch in der lage facharbeiter lohn zu verlangen?
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Beitrag von peter44 » Do 21. Feb 2008, 14:49

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__21.html

du hast anspruch auf volles gehalt.
da kein lohn verhandelt ist - muss als vergleichswert der übliche firmen lohnheran gezogen werden - wenn nicht möglich geht man vom tariflohn aus (soviel ich weiss - aber was ist das schon)
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Beitrag von Simon-S_B » Fr 22. Feb 2008, 06:09

Eine Frage,
was kann man mit vollem Gehalt definieren? Wenn man Facharbeiter ist. Muss man nicht unbediengt auch als Mechatroniker beschäftigt werden. Was ist wenn man hinterher eine tätigkeit ausführt wo man überhaupt nichts mit Mechatronik zutun hat. Nehmen wir mal eine krasses Beispiel: Du wirst nach deiner Lehre als Verpacker eingesetzt!?
Wirst du dann als Verpacker auch den entsprechenden Lohn haben oder den Lohn der dir zusteht da du fertiger Mechatroniker bist. Ist jetzt ein blödes Beispiel, doch wenn man in der Firma als Verpacker auch Mechanik kentnisse braucht um die Sachen richtig zu verpacken lohnt es sich ja einen Mechatroniker einzustellen der auch von Mechanik eine Ahnung hat. Vielleicht kann mir da irgendjemand eine Auflösung geben. Sei es durch eigene Erfahrung oder durch die Gewerkschaft.
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