Ausbildung auf 3 Jahre verkürzen
Ausbildung auf 3 Jahre verkürzen
Hallo zusammen
Bei mir steht jetzt fest, dass ich nach der Lehre noch studieren möchte.
Komme jetzt ins 3.Lehrjahre.
Deshalb die Frage, wäre es sinnvoll die Ausbildung auf 3 Jahre zu verkürzen?
(bin in der Schule gut bis sehr gut)
Hat jemand von euch diesen Weg schon mal eingeschlagen?
Würde dies sehr stressig werden, gerade wegen der Dokumentation??
Wo kann man sich darüber informieren? (Antrag usw.)
Bei mir steht jetzt fest, dass ich nach der Lehre noch studieren möchte.
Komme jetzt ins 3.Lehrjahre.
Deshalb die Frage, wäre es sinnvoll die Ausbildung auf 3 Jahre zu verkürzen?
(bin in der Schule gut bis sehr gut)
Hat jemand von euch diesen Weg schon mal eingeschlagen?
Würde dies sehr stressig werden, gerade wegen der Dokumentation??
Wo kann man sich darüber informieren? (Antrag usw.)
Also da du soviel fragst, bist du wohl nicht für das verkürzen geeignet, da du ja nicht besonders selbstständig bist. Nein mal Spaß beiseite.
Ich habe auch verkürzt. Ist im allgemeinen gut zu schaffen, man ist natürlich alleine auf sich gestellt und kann nicht auf die Unterstützung der Lehrer etc. hoffen. Auch verpasst man ein wenig in der Berufsschule. Aber wenn man gut ist und sich für Technik interessiert ist das ein easy going.... Ich habe es auch geschafft... . Zum Studieren bringt es den Vorteil, dass man im Sommer ferttig ist und so direkt im Herbst anfangen kann. Für die Anträge etc. ist die IHK deiner Region zuständig. AM besten da nachfragen...
Ich habe auch verkürzt. Ist im allgemeinen gut zu schaffen, man ist natürlich alleine auf sich gestellt und kann nicht auf die Unterstützung der Lehrer etc. hoffen. Auch verpasst man ein wenig in der Berufsschule. Aber wenn man gut ist und sich für Technik interessiert ist das ein easy going.... Ich habe es auch geschafft... . Zum Studieren bringt es den Vorteil, dass man im Sommer ferttig ist und so direkt im Herbst anfangen kann. Für die Anträge etc. ist die IHK deiner Region zuständig. AM besten da nachfragen...
um die ausbildung auf 2 1/2 jahre zu verkürzen braucht man abitur und sollte das verkürzen vor der lehre ankündigen, dann kann man nämlich direkt im zweiten lehrjahr anfangen (oder ab der hälfte weiß ich leider nicht ganz genau).
sprich wenn du das probieren willst solltest du a) abitur haben und b) verdammt gut sein, den erstrecht zu anfang der ausbildung kommen viele grundlegende sachen in allen bereichen dran und wenn du zu anfang zu doll auf die **** gehauen hast hast du dann ein sehr großes problem
mfg prayer
sprich wenn du das probieren willst solltest du a) abitur haben und b) verdammt gut sein, den erstrecht zu anfang der ausbildung kommen viele grundlegende sachen in allen bereichen dran und wenn du zu anfang zu doll auf die **** gehauen hast hast du dann ein sehr großes problem
mfg prayer
Danke schonmal für die Antwort!
Also Abitur habe ich bereits
Und zusätzlich habe ich 1 Jahr lang studiert (Cehmieingenieurwesen), Physik hatte ich da ja auch schließlich in allen Bereichen bis auf den Wechselstromkreis
Also Grundlagen sind vorhanden
Das Studium habe ich abgebrochen weil ich gemerkt habe das das überhaupt nicht meine Richtung ist. Leider hab ich das nicht dierekt am Anfang gemerkt sondern erst Mitte bis Ende 2. Semster
Ich bin jetzt 20 und will nicht noch ewig rumdämpern bis ich fertig bin
Und Mechatroniker war sowieso von vornerein mein 2. Anker
Würde das wirklich jeder Betrieb mitmachen
MfG Ali
Also Abitur habe ich bereits
Und zusätzlich habe ich 1 Jahr lang studiert (Cehmieingenieurwesen), Physik hatte ich da ja auch schließlich in allen Bereichen bis auf den Wechselstromkreis
Also Grundlagen sind vorhanden
Das Studium habe ich abgebrochen weil ich gemerkt habe das das überhaupt nicht meine Richtung ist. Leider hab ich das nicht dierekt am Anfang gemerkt sondern erst Mitte bis Ende 2. Semster
Ich bin jetzt 20 und will nicht noch ewig rumdämpern bis ich fertig bin
Und Mechatroniker war sowieso von vornerein mein 2. Anker
Würde das wirklich jeder Betrieb mitmachen
MfG Ali
mit dem mitmachen ist das so ne sache wenn du wärend der ausbildung verkürzen willst (was ich mache) dann musst du nur ein gewissen notenschnitt nachweisen können und dann kann zwar der betrieb sagen, dass er nicht einverstanden ist, aber die ihk hat das letzte wort und ist normal auf der seite des azubis.
wenn du aber schon studiert hat in der richtung, dann gibt die ihk auch manchmal nach und erlaubt das verkürzen nach hinten (also nicht von anfang an) und das bis zu 1 1/2 jahre, dafür brauchst du aber ein betrieb der voll und ganz dahinter steht und dich auch wirklich als gesellen benötigt (bzw als gesellen haben will).
ich kann dir nur näher legen dass zuletzt genannte zu versuchen, da ich persönlich finde, dass der anfang besonders wichtig ist und man den rest sich sonst leicht selber bebringen kann, doch steigst du verkürzt ein kann es eben dazu kommen, dass du den anschluss in einigenbereichen nichtmehr bekommst und da die mechatronik sehr weitläufig ist, sind da genügend bereiche zum hängenbleiben.
wenn du aber schon studiert hat in der richtung, dann gibt die ihk auch manchmal nach und erlaubt das verkürzen nach hinten (also nicht von anfang an) und das bis zu 1 1/2 jahre, dafür brauchst du aber ein betrieb der voll und ganz dahinter steht und dich auch wirklich als gesellen benötigt (bzw als gesellen haben will).
ich kann dir nur näher legen dass zuletzt genannte zu versuchen, da ich persönlich finde, dass der anfang besonders wichtig ist und man den rest sich sonst leicht selber bebringen kann, doch steigst du verkürzt ein kann es eben dazu kommen, dass du den anschluss in einigenbereichen nichtmehr bekommst und da die mechatronik sehr weitläufig ist, sind da genügend bereiche zum hängenbleiben.
verkürzen bedingungen
hey ich hab mal ne frage
weiß iwer ob es auf der ihk page von bayern die bedingungen gibt fürs verkürzen gibt?
und zweitens:
kann die firma sich so querstellen das man net verkürzen darf obwohl man alle bedingungen ohne probleme erfüllt oder muss die firma einen verkürzen lassen??
mfg
weiß iwer ob es auf der ihk page von bayern die bedingungen gibt fürs verkürzen gibt?
und zweitens:
kann die firma sich so querstellen das man net verkürzen darf obwohl man alle bedingungen ohne probleme erfüllt oder muss die firma einen verkürzen lassen??
mfg
- Schnubbi007
- Aufsteiger
- Beiträge: 55
- Registriert: Mo 27. Apr 2009, 23:00
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_ges ... ng-[4].pdfweiß iwer ob es auf der ihk page von bayern die bedingungen gibt fürs verkürzen gibt?
Ja, auch der Arbeitgeber muss seine Zustimmung geben. Wenn dieser nicht der überzeugung ist, dass du soweit bist, kann er eine Verkürzung ablehnen.kann die firma sich so querstellen
LG
...
Aber laut meiner auskunft kann man auch verkürzen wenn man die nötigen Vorkenntnisse hat
sprich z.B. Abi dann kann man auch regulär auf 3 jahre verkürzen
ohne das man die schulischen leistungen miteinbezieht
aber wenn man alles erbringt vom schulischen her auch vom arbeitstechnischengründen
und die firma sich aber dennoch querstellt mit einer Begründung die nichts mit der arbeitshaltung zutun hat?
sprich z.B. Abi dann kann man auch regulär auf 3 jahre verkürzen
ohne das man die schulischen leistungen miteinbezieht
aber wenn man alles erbringt vom schulischen her auch vom arbeitstechnischengründen
und die firma sich aber dennoch querstellt mit einer Begründung die nichts mit der arbeitshaltung zutun hat?
- Schnubbi007
- Aufsteiger
- Beiträge: 55
- Registriert: Mo 27. Apr 2009, 23:00
Soweit ich weiß wird die schuliche Leistung miteinbezogen. Ich bin mir aber nicht 100% Sicher, und vielleicht variert das zischen den Bundesländern.ohne das man die schulischen leistungen miteinbezieht
Bei mir wurden diese auf jeden Fall mit einbezogen.
Wobei es hier wohl noch einen Unterschied Zwischen Verkürzen und Vorziehen gibt.
Bei diesem Antrag http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_ges ... szeit.html sind die Berufsschulnoten nicht relevant. (Kenne es selber nicht so, am besten mal direkt bei der IHK anrufen)
Naja, wenn die Firma nicht verkürzen lassen will, werden den schon Gründe einfallen, und da wird es denke ich schwer. Weißt du, ob deine Firma sich quer stellt? Red mal mit deinem Ausbilder/Chef. Wenn er es tut kannst du dich bestimmt auch da an die IHK wenden.und die firma sich aber dennoch querstellt
Fragen kostet nichts
LG
...
ok erstmal danke für deine antwort;)
ja variert anscheinend, aber bei uns in BY is es so das man wenn man abi hat oder techn. vorgebildet ist fallen die bsnoten weg und man kann dennoch verkürzen (nicht vorziehn, was vor vertragsschluss ausgemacht werden muss).
Aber Fakt ist ja das der ausbildungsbetrieb "nur" auskunft gibt über deine qualifikationen in der arbeit, also ob man bereit ist aus ihrer Sicht.
Und hinzu kommen halt die bs noten ob man von den lehrer aus verkürzen darf.
und da wollt ich fragen ob das auch von der IHK erzwungen werden kann (der Teil vom Betrieb) da man ja Zwischenprüfung schon gemacht hat und man die Noten ja einsehen kann;)
aber das es sehr kompliziert ist zu beantworten dachte ich mir schon
hätte gedacht das jmd. schon erfahrungen gemacht hat
dann muss man wohl bei der IHK anrufen
ja variert anscheinend, aber bei uns in BY is es so das man wenn man abi hat oder techn. vorgebildet ist fallen die bsnoten weg und man kann dennoch verkürzen (nicht vorziehn, was vor vertragsschluss ausgemacht werden muss).
Aber Fakt ist ja das der ausbildungsbetrieb "nur" auskunft gibt über deine qualifikationen in der arbeit, also ob man bereit ist aus ihrer Sicht.
Und hinzu kommen halt die bs noten ob man von den lehrer aus verkürzen darf.
und da wollt ich fragen ob das auch von der IHK erzwungen werden kann (der Teil vom Betrieb) da man ja Zwischenprüfung schon gemacht hat und man die Noten ja einsehen kann;)
aber das es sehr kompliziert ist zu beantworten dachte ich mir schon
hätte gedacht das jmd. schon erfahrungen gemacht hat
dann muss man wohl bei der IHK anrufen
möp halt.Schnubbi007 hat geschrieben: Ja, auch der Arbeitgeber muss seine Zustimmung geben. Wenn dieser nicht der überzeugung ist, dass du soweit bist, kann er eine Verkürzung ablehnen.
LG
ich hab mich da ja auch ausgibig informiert (verkürze selber) und jetzt kommen die harten fakten: die zustimmung des arbeitgebers wird NICHT benötigt! die entscheidung liegt bei der IHK und ab einem gewissen schnitt (note 2) müssen sie dich zulassen, es sei den sie bringen eine ganz spezielle begründung (sobald die nicht gut ist kannst du sogar gegenan gehen was ich nicht empfehle).
soweit zur rechtlichen lage. der faktor ist aber, dass du dir natürlich nicht gerade freunde machst, wenn du deine firma übergehst und du kannst es dir so auch schwerer machen. aber die zustimmung ist nur reine höfflichkeit, dass du sie dir von deinem arbeitgeber holst.
edit: das ist stand in schleswig-holstein
- Schnubbi007
- Aufsteiger
- Beiträge: 55
- Registriert: Mo 27. Apr 2009, 23:00
Dazu kann ich nur sagen, dass bei meiner Verkürzung der Arbeitgeber in einem Formular die Verkürzung bewilligen musste. Da es bei mir zum Glück keinerei Probleme gab, musste ich da auch nicht weiter recherchiren.die zustimmung des arbeitgebers wird NICHT benötigt!
Naja. Tut mir auf jeden Fall leid das ich wohl nicht wirklich helfen konnte
LG