FHR parallel zur Ausbildung
Verfasst: Fr 17. Apr 2009, 16:24
Hallo,
Ich habe in der Vergangenheit mit dem Gedanken gespielt parallel zur Ausbildung die FHR zu absolvieren um das Jahr Vollzeitschule einzusparen.
Aufgrund dessen das Weiterbildung immer mehr in den Privatenraum rückt möchte ich euch mein Wissen nicht vorenthalten.
Mir sind drei Möglichkeiten bekannt:
1. Berufsschulmodel
2. Kooperationsmodel zwischen Berufsschule und Betrieb
3. Fernschule
Ich werde anschließend versuchen euch die mir bekannten Modele näher zu bringen und einen kurzen Erfahrungsbericht zu dem von mir gewählten abgeben.
1. Berufsschule & FHR an der Berufsschule
Vorraussetzungen:
- Sekundarabschluß 1 (Real- oder Hauptschule 10. Klasse, Gymnasium 9.)
- Der Berufsschuluntericht muss ausreichend Allgemeinbildung vermitteln(Deutsch, Englisch etc.). Die Stunden sind vom Kultusministerium fesgelegt.
- Die Schule muss das Model anbieten.
- Die Teilnahme muss mit Ausbildungsbeginn(!) erfolgen.
Ablauf:
Der Untericht findet während der gesamten Ausbildungsdauer Samstags statt.
Erfahrungen:
In meiner näheren Umgebung wird diese Form nicht angeboten, ich glaube das Model ist zumindest in Niedersachsen selten.
2. Kooperationsmodel zwischen Berufsschule und Betrieb
Erfahrungen:
Ich habe es mal auf der Website von BMW gefunden, wenn ich mich richtig erinnere waren es zwei Jahre reguläre Ausbildung und ein Jahr Schule. Näheres gibt es bei entsprechenden Unternehmen.
3. Fernschule
Vorraussetzungen:
- Disziplin
- Finanziellen Puffer
- Bereitschaft vieles aufzugeben
- Hauptschulabschluss
Grundstäzliches:
Bei diesem Weg ist es möglich den Einstiegspunkt selbst zu wählen. Bei meiner Fernschule(FS) gab es drei Möglichkeiten, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Realschulabschluss mit Wiederholung(empf. wenn seit dem Abschluss mehr als fünf Jahre vergangen sind). Der Einstiegspunkt ist für den späteren Abschluss selbstverständlich nicht relevant, er beeinflusst lediglich die Dauer des Lehrgangs durch entsprechend mehr Quantität bei tieferem Einsteigen.
Lernen:
Das Lernen kann man sich ähn. wie bei einem Studium vorstellen, man arbeitet mit themenbezogenen Heften. Ein Beispiel für ein solches Heft wäre "Mathematik - Quadratische Gleichungen" oder "Elektrezitätslehre - Strom, Spannung, Ladung". Die Hefte werden meistens mit einer Einsendeaufgabe abgeschlossen, d.h. Fragen zum Thema die dann anschließend an die Fernschule geschickt werden, zu den Zensuren später mehr.
Zensuren und Prüfung:
Nach Abschluß des Lehrgangs stellt die FS ein Zeugnis bestehend aus den Zensuren der Einsendeaufgaben(EA) aus. Dieses Zeugnis ist nicht relevant und auch nicht staatlich anerkannt. Die Zensuren der EA's dienen daher nur der eigenen Lernkontrolle.
Neben dem Zeugnis erhält man außerdem noch ein Zertifikat welches die geforderte Prüfungsvorbereitung bescheinigt und einem somit das Anmelden zur staatlichen FHR- Prüfung ermöglicht. Dies ist jedoch nur im Zusammenhang mit einer abgeschlossenen(!) Berufsausbildung möglich.
Die Prüfung selbst wird nach erfolgreicher Anmeldung (i.d.R. mind. vier Monate vor Prüfungsbeginn) an einer staatlichen Schule durchgeführt. D.h. ihr absolviert gemeinsam mit den Prüflingen der entspr. Klasse die Abschlussklausuren.
Erfahrungen:
Mein Lehrgang umfasste ca. 120 Hefte(60-100 Seiten) und es war eine Dauer von 30 Monaten vorgesehen. Mit dem Material war ich zufrieden.
Dieses Model ist nicht dafür geeignet wenn man die FHR parallel zur Ausbildung abschließen(!) möchte. Mein theoretisches Model war folgendes:
Den verschobenen Ferienbeginn in Bayern nutzen und meine FHR Prüfung dort drei Wochen nach Abschluss meiner Berufsausbildung(3 Jahre) in NS ablegen. Dies hätte mir den Abschluss der FHR und der Berufsausbildung im selben Zeitraum ermöglicht.
Praktisch ist dies jedoch nicht umsetzbar weil die Anmeldung bereits mehrere Monate vorher geschehen muss. Zur Anmeldung muss aber das Berufsabschlusszeugnis bereits vorliegen, auch bei besten Zensuren lässt sich dieses nicht nachreichen.
Ausnahmen gibt es keine weil stets die Möglichkeit besteht die Abschlussprüfung nicht zu bestehen(z.B. Krankheit).
Zu der von mir gewählten FS gibt es nur Informationen über Email bzw. PN, alle anderen Fragen beantworte ich selbstverständlich gerne, sofern es mir möglich ist.
Irrtümer sind natürlich möglich.
Freundliche Grüße
Ich habe in der Vergangenheit mit dem Gedanken gespielt parallel zur Ausbildung die FHR zu absolvieren um das Jahr Vollzeitschule einzusparen.
Aufgrund dessen das Weiterbildung immer mehr in den Privatenraum rückt möchte ich euch mein Wissen nicht vorenthalten.
Mir sind drei Möglichkeiten bekannt:
1. Berufsschulmodel
2. Kooperationsmodel zwischen Berufsschule und Betrieb
3. Fernschule
Ich werde anschließend versuchen euch die mir bekannten Modele näher zu bringen und einen kurzen Erfahrungsbericht zu dem von mir gewählten abgeben.
1. Berufsschule & FHR an der Berufsschule
Vorraussetzungen:
- Sekundarabschluß 1 (Real- oder Hauptschule 10. Klasse, Gymnasium 9.)
- Der Berufsschuluntericht muss ausreichend Allgemeinbildung vermitteln(Deutsch, Englisch etc.). Die Stunden sind vom Kultusministerium fesgelegt.
- Die Schule muss das Model anbieten.
- Die Teilnahme muss mit Ausbildungsbeginn(!) erfolgen.
Ablauf:
Der Untericht findet während der gesamten Ausbildungsdauer Samstags statt.
Erfahrungen:
In meiner näheren Umgebung wird diese Form nicht angeboten, ich glaube das Model ist zumindest in Niedersachsen selten.
2. Kooperationsmodel zwischen Berufsschule und Betrieb
Erfahrungen:
Ich habe es mal auf der Website von BMW gefunden, wenn ich mich richtig erinnere waren es zwei Jahre reguläre Ausbildung und ein Jahr Schule. Näheres gibt es bei entsprechenden Unternehmen.
3. Fernschule
Vorraussetzungen:
- Disziplin
- Finanziellen Puffer
- Bereitschaft vieles aufzugeben
- Hauptschulabschluss
Grundstäzliches:
Bei diesem Weg ist es möglich den Einstiegspunkt selbst zu wählen. Bei meiner Fernschule(FS) gab es drei Möglichkeiten, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Realschulabschluss mit Wiederholung(empf. wenn seit dem Abschluss mehr als fünf Jahre vergangen sind). Der Einstiegspunkt ist für den späteren Abschluss selbstverständlich nicht relevant, er beeinflusst lediglich die Dauer des Lehrgangs durch entsprechend mehr Quantität bei tieferem Einsteigen.
Lernen:
Das Lernen kann man sich ähn. wie bei einem Studium vorstellen, man arbeitet mit themenbezogenen Heften. Ein Beispiel für ein solches Heft wäre "Mathematik - Quadratische Gleichungen" oder "Elektrezitätslehre - Strom, Spannung, Ladung". Die Hefte werden meistens mit einer Einsendeaufgabe abgeschlossen, d.h. Fragen zum Thema die dann anschließend an die Fernschule geschickt werden, zu den Zensuren später mehr.
Zensuren und Prüfung:
Nach Abschluß des Lehrgangs stellt die FS ein Zeugnis bestehend aus den Zensuren der Einsendeaufgaben(EA) aus. Dieses Zeugnis ist nicht relevant und auch nicht staatlich anerkannt. Die Zensuren der EA's dienen daher nur der eigenen Lernkontrolle.
Neben dem Zeugnis erhält man außerdem noch ein Zertifikat welches die geforderte Prüfungsvorbereitung bescheinigt und einem somit das Anmelden zur staatlichen FHR- Prüfung ermöglicht. Dies ist jedoch nur im Zusammenhang mit einer abgeschlossenen(!) Berufsausbildung möglich.
Die Prüfung selbst wird nach erfolgreicher Anmeldung (i.d.R. mind. vier Monate vor Prüfungsbeginn) an einer staatlichen Schule durchgeführt. D.h. ihr absolviert gemeinsam mit den Prüflingen der entspr. Klasse die Abschlussklausuren.
Erfahrungen:
Mein Lehrgang umfasste ca. 120 Hefte(60-100 Seiten) und es war eine Dauer von 30 Monaten vorgesehen. Mit dem Material war ich zufrieden.
Dieses Model ist nicht dafür geeignet wenn man die FHR parallel zur Ausbildung abschließen(!) möchte. Mein theoretisches Model war folgendes:
Den verschobenen Ferienbeginn in Bayern nutzen und meine FHR Prüfung dort drei Wochen nach Abschluss meiner Berufsausbildung(3 Jahre) in NS ablegen. Dies hätte mir den Abschluss der FHR und der Berufsausbildung im selben Zeitraum ermöglicht.
Praktisch ist dies jedoch nicht umsetzbar weil die Anmeldung bereits mehrere Monate vorher geschehen muss. Zur Anmeldung muss aber das Berufsabschlusszeugnis bereits vorliegen, auch bei besten Zensuren lässt sich dieses nicht nachreichen.
Ausnahmen gibt es keine weil stets die Möglichkeit besteht die Abschlussprüfung nicht zu bestehen(z.B. Krankheit).
Zu der von mir gewählten FS gibt es nur Informationen über Email bzw. PN, alle anderen Fragen beantworte ich selbstverständlich gerne, sofern es mir möglich ist.
Irrtümer sind natürlich möglich.
Freundliche Grüße